Die Dividende wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung (die immer bis zum 30.06. eines jeden Jahres stattfinden muss) ausgezahlt. Dabei ist folgendes zu beachten: Ist der Geschäftsanteil am Tag der Dividendenausschüttung noch nicht voll eingezahlt, so wird die Dividende Ihrem Geschäftsguthaben zugeschrieben. Grundlage der Berechnung ist das Geschäftsguthaben welches zum 01.01. eines Geschäftsjahres vorhanden ist.

Berechnungsbeispiel: Sie werden am 01.10.2015 Mitglied, in diesem Fall erfolgt die Verzinsung Ihres Geschäftsanteils am 01.01.2016 und die Auszahlung der Dividende nach Beschluss der Mitgliederversammlung, die bis zum 30.06.2017 stattfinden muss.