1. Wie funktioniert eine Genossenschaft wie der Bauverein Friemersheim?

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, die sich aus mindestens 7 Mitgliedern zusammenschließt. Deren Zweck ist darauf gerichtet, ihre Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern.

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2. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

Beim Bauverein Friemersheim erhalten die Mitglieder günstige Wohnungen, ein lebenslanges Wohnrecht und können bei der jährlichen Mitgliederversammlung mitbestimmen, wenn es darum geht Gremienmitglieder zu wählen. Außerdem erhalten Mitglieder auf ihren Geschäftsanteil eine Dividende, die zurzeit 4 % beträgt.

3. Was ist überhaupt ein Geschäftsanteil und was ist der Unterschied zu einer Kaution

Mit ihren Geschäftsanteilen beteiligen sich unsere Mitglieder am Bauverein Friemersheim. Der Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) ist für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 600,00 €. Der Wert der Geschäftsanteile bildet das Geschäftsguthaben.

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4. Wer kann Mitglied werden?

Mitglied unserer Genossenschaft kann jede natürliche und juristische Person werden (nach §3 unserer Satzung). Um Mitglied zu werden, müssen Sie bei uns persönlich vorstellig werden, einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen und den Geschäftsanteil in Höhe von 600,00 € zzgl. dem Eintrittsgeld in Höhe von 40,00 € zahlen.

5. Ab welchem Alter kann man Mitglied werden und ist die Mitgliedschaft auf ein Alter begrenzt?

Eine Altersbeschränkung gibt es bei uns nicht. Ihr Kind kann sofort nach der Geburt Mitglied werden. Die Dauer der Mitgliedschaft ist nicht begrenzt, sie können lebenslang Mitglied bleiben. Die Geschäftsanteile können auch vererbt werden.

6. Wie hoch ist der Geschäftsanteil?

Um Mitglied bei uns zu werden, müssen Sie mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 600,00 € erwerben. Bei Ihrem ersten Geschäftsanteil wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 40,00 € fällig. Das Eintrittsgeld wird erlassen, sollte der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder ein Elternteil (*bei minderjährigen Kindern) bereits Mitglied sein. Außerdem wird das Eintrittsgeld bei der Fortsetzung der Mitgliedschaft durch einen Erben erlassen. 

7. Kann ich den Geschäftsanteil auch in Raten zahlen?

Ja, näheres regelt die Satzung §17.

 

 

8. Wie viele Geschäftsanteile können maximal pro Mitglied gezeichnet werden?

Maximal können 100 Geschäftsanteile pro Mitglied gezeichnet werden. Das entspricht einem Pflichtanteil und 99 weiteren Anteilen. Der Erwerb weiterer Anteile ist zur Zeit ausgeschlossen.

9. Muss ich für die Anmietung einer Wohnung Mitglied sein?

Ja. Beachten Sie jedoch, dass Sie pro Wohnung, die Sie anmieten wollen, einen Geschäftsanteil zeichnen müssen.

10. Wann bekomme ich meine Dividende ausgezahlt?

Die Dividende wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung (die immer bis zum 30.06. eines jeden Jahres stattfinden muss) ausgezahlt. Dabei ist folgendes zu beachten: Ist der Geschäftsanteil am Tag der Dividendenausschüttung noch nicht voll eingezahlt, so wird die Dividende Ihrem Geschäftsguthaben zugeschrieben. Grundlage der Berechnung ist das Geschäftsguthaben welches zum 01.01. eines Geschäftsjahres vorhanden ist.

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11. Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, in dem Sie erklären, dass Sie bei uns Ihre Kapitalerträge ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag vom Steuerabzug freistellen. Sollten Sie uns keinen Freistellungsauftrag erteilen, fallen für die jährliche Dividende 25 % Kapitalertragssteuer, weitere 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie evtl. Kirchensteuer an.

12. Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen und wann bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Kündigung muss schriftlich bei uns eingereicht werden! Näheres regelt § 7 unserer Satzung.

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 2 Jahre vorher schriftlich erfolgen.

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13. Kann ich, wenn ich mehrere Geschäftsanteile besitze, diese auch unabhängig voneinander kündigen?

Ja, man kann seine Geschäftsanteile unabhängig voneinander kündigen. Der Pflichtanteil hat eine Kündigungsfrist von zwei Jahren (siehe Punkt 12), alle weiteren Anteile sind zum Ende des Geschäftsjahres kündbar. Die Auszahlung erfolgt im folgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung.

14. Gibt es andere Möglichkeiten aus der Genossenschaft auszutreten?

Ja, man kann sein Geschäftsguthaben übertragen, in folgenden Fällen:

  • durch Erbschaft §9

  • durch Übertragung

Bei der Übertragung kann das Mitglied jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch eine schriftliche Vereinbarung auf ein anderes Mitglied übertragen. Eine Übertragung an den Folgemieter ist ausgeschlossen.