Die Mitgliedschaft ist in den §§ 33 ff unserer Satzung geregelt. Beim Erwerb eines Geschäftsanteils handelt es sich um ein separates Rechtsgeschäft, nicht um die Stellung einer Kaution. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist die Zeichnung eines Pflichtanteils (Geschäftsguthaben) in Höhe von 600 EUR notwendig. Wir erheben ein Eintrittsgeld von 40 EUR. Das Geschäftsguthaben, jeweils mit dem Stand vom ersten Januar eines Jahres, wird von der Gemeinnützigen Spar- und Bauverein Friemersheim eG verzinst (Dividende). Die aktuelle Verzinsung beträgt 4% pro Jahr. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln die §§ 13 ff unserer Satzung.
Die Mitgliedschaft muss während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bestehen. Mit der Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist erhält das Mitglied dann sein eingezahltes Geschäftsguthaben nach Genehmigung des jeweiligen Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung, die spätestens bis zum 30.06. eines Geschäftsjahres erfolgen muss, zurück.
Die Kündigung einer Wohnung ist jedoch nicht zwangsläufig mit der Kündigung der Mitgliedschaft verbunden. Selbstverständlich können Sie weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben. Für das Fortbestehen der Mitgliedschaft gibt es gute Gründe:
- erneute Wohnungsversorgung durch unsere Genossenschaft zu einem späteren Zeitpunkt
- gegebenenfalls spätere Übertragung des Geschäftsguthabens auf Kinder, Enkel oder neue Mitglieder
- interessante Verzinsung des Geschäftsguthabens