Eine Kündigung muss schriftlich bei uns eingereicht werden! Näheres regelt § 7 unserer Satzung.

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 2 Jahre vorher schriftlich erfolgen.

Beispiel: Kündigungseingang 05.05.2015 -> Beendigung Mitgliedschaft 31.12.2017; Auszahlung des Geschäftsanteils nach Beschluss auf Mitgliederversammlung 2018

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass es kein bestehendes Mietverhältnis gibt.